Das Verfahren vor Obergericht verzögerte sich vor allem deshalb etwas, weil die Berufungsverhandlung nach einem gesundheitsbedingten Ausfall eines Verteidigers verschoben werden musste. Zusammenfassend gab es im gesamten Strafverfahren also keine unbegründeten Verfahrensverzögerungen oder sogar Phasen, in denen die Strafverfolgungs- oder Gerichtsbehörden über längere Zeit untätig blieben.