Hinzu kamen die weiteren Sachverhaltskomplexe im Zusammenhang mit den Strafanzeigen vom 13.08.2012, 11.08.2016 sowie der 2009 erfolgten Anzeige des Mietamts M.________, zu denen ebenfalls Ermittlungen angestellt werden mussten. Das Verfahren vor der Vorinstanz wurde trotz relativ aufwändiger ergänzender Ermittlungen im Vorfeld zur Hauptverhandlung rasch vorangetrieben. Das Verfahren vor Obergericht verzögerte sich vor allem deshalb etwas, weil die Berufungsverhandlung nach einem gesundheitsbedingten Ausfall eines Verteidigers verschoben werden musste.