Anlässlich der verschiedenen Einvernahmen wurden die Beschuldigten laufend mit den Ergebnissen konfrontiert, wobei auch zahlreiche Einvernahmen mit Dritten durchgeführt wurden. Es stellten sich prozessuale Schwierigkeiten, wobei immer wieder von verschiedenen Seiten Beschwerdeverfahren, teils bis vor Bundesgericht, angestrengt wurden (vgl. die Ordner Nrn. 53–57). Hinzu kamen die weiteren Sachverhaltskomplexe im Zusammenhang mit den Strafanzeigen vom 13.08.2012, 11.08.2016 sowie der 2009 erfolgten Anzeige des Mietamts M.________, zu denen ebenfalls Ermittlungen angestellt werden mussten.