Im Vorverfahren gegen die zwei nicht geständigen Tatverdächtigen mussten über die Jahre hinweg laufend eine Vielzahl an teils aufwändigen Untersuchungshandlungen durchgeführt werden. So wurden die anlässlich mehrerer Hausdurchsuchungen sichergestellten, sehr umfangreichen Privat- und (teilweise chaotischen und nicht vollständigen) Geschäftsakten von einem Revisor gesichtet und detailliert in einem Bericht ausgewertet. Wiederholt wurden bei Behörden, Banken und bei Dritten in grossem Umfang ergänzende Unterlagen ediert, deren Sichtung und Auswertung ebenfalls viel Zeit in Anspruch nahm.