von September 2010 zurück. Bis zum erstinstanzlichen Urteil vergingen damit gut sechseinhalb, bis zum vorliegenden Urteil insgesamt rund neun Jahre. Trotz dieser ausserordentlich langen Verfahrensdauer liegt keine Verletzung des Beschleunigungsgebots vor. Es handelt sich um ein ausgesprochen komplexes und umfangreiches Verfahren, bei dem 180 von Anfang an schwere Tatvorwürfe im Raum standen. Im Vorverfahren gegen die zwei nicht geständigen Tatverdächtigen mussten über die Jahre hinweg laufend eine Vielzahl an teils aufwändigen Untersuchungshandlungen durchgeführt werden.