Aufgrund der illegalen Geschäfte stiegen Umsatz und Gewinn der BS.________- Gruppe markant an, wovon C.________ massiv profitierte und sich und seiner Familie ein luxuriöses Leben gönnen konnte. Auch bei ihm sind es aber nicht diese, einem gewerbsmässigen Vermögensdelikt weitgehend inhärenten Aspekte, die subjektiv verschuldenser- 179 höhend Eingang in die Strafzumessung finden. Vielmehr muss auch ihm besonders vorgeworfen werden, dass er trotz vorhandener grosser Entscheidungsfreiheit, ohne jede finanzielle oder anderweitige Zwangslage gehandelt hat und der Versuchung erlegen ist.