weiterhin zu vertuschen und verschiedene Akteure über die wahren Gegebenheiten zu täuschen. Er war die treibende Kraft im Zusammenhang mit dem Verstecken und Verwischen der Provisionszahlungen und stellte dabei eine enorme kriminelle Energie unter Beweis. Insgesamt fällt daher die Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs auch bei ihm leicht verschuldenserhöhend ins Gewicht. Bei der subjektiven Tatschwere liegt direktvorsätzliches Handeln aus rein egoistischen, finanziellen Überlegungen bzw. aus Geldgier vor. Entgegen den Vorbringen von Rechtsanwalt D.__