_ in Bezug auf die bei der AT.________AG angefallenen Deliktsgewinne vornahm bzw. die unter seiner Ägide vorgenommen wurden, deutlich verwerflicher aus. Die schwarz an A.________ geleisteten Provisionen von insgesamt CHF 3,1 Mio. wurden unter Verwendung von gefälschten Quittungen einer nicht existierenden Firma systematisch falsch verbucht und in der Buchhaltung versteckt. Über diese massiven Buchhaltungsmanipulationen hinaus scheute C.________ auch als diese Falschbuchungen gegenüber den Steuerbehörden aufzufliegen drohten, – namentlich im Zusammenhang mit den nachträglich erstellten «Rektifizierungen» der ursprünglichen Buchhaltung – keinen Aufwand, um die wirklichen Vorgänge