Aussergewöhnliche Umstände, welche die Strafempfindlichkeit ausnahmsweise erhöhen würden, sind nicht ersichtlich. Die Strafempfindlichkeit ist als durchschnittlich zu bezeichnen und ebenfalls neutral zu gewichten. 178 Es bleibt damit auch nach Berücksichtigung der Täterkomponenten bei einer Freiheitsstrafe von 5 ½ Jahren. 3. C.________