Reue für seine Taten und Einsicht in das herbeigeführte Unrecht suchte man (wohl nicht zuletzt deshalb) bei ihm ebenfalls vergebens. Er hat sich aber der Strafuntersuchung gestellt und sich während des sehr langen Verfahrens durchwegs klaglos und korrekt verhalten, was aber erwartet werden darf. Weitere Delikte hat er sich seither nicht zu Schulden lassen kommen. Der im Urteilszeitpunkt __-jährige A.________ ist gesund, verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder. Aussergewöhnliche Umstände, welche die Strafempfindlichkeit ausnahmsweise erhöhen würden, sind nicht ersichtlich.