Es ging aber mit rund CHF 2,7 Mio. um einen nicht einmal halb so grossen Deliktsbetrag wie vorliegend (vgl. SK 17 127 E. 15.1). In einem Fall, bei dem im Betrag von rund CHF 1,25 Mio. zum Nachteil der Arbeitgeberin, einer grossen internationalen Firma, die dadurch nicht in existenzielle Schwierigkeiten geriet, delinquiert worden war, ging man von einer (Einsatz-)Strafe im Bereich von 36-40 Monaten aus (Urteil SK 18 402-404 vom 08.04.2019 E. 18.2).