_ eine grosse Freiheit, sich gegen das deliktische Handeln zu entscheiden und die Rechtsgutsverletzung zu vermeiden. Neben einem stattlichen Vermögen verfügte er über Jahre hinweg über jährliche Einkünfte von mehreren hunderttausend Franken, wobei ihm bei der absehbaren Pensionierung auch Altersguthaben in Millionenhöhe zur Verfügung gestanden hätten. Wenn er bei diesen wirtschaftlichen Verhältnissen so kurz vor der Pensionierung ohne jede materielle oder sonstige Zwangslage trotzdem der Versuchung erlag, so ist das leicht verschuldenserhöhend zu berücksichtigen.