Die Früchte der deliktischen Tätigkeit nahm A.________ dann auch laufend, jeweils im Nachgang zu den abgeschlossenen Geschäften in Form von hohen Bargeldbeträgen – jeweils Zehn- bis zu Hunderttausende von Franken und insgesamt CHF 3,1 Mio., alles bar auf die Hand – von seinem Mittäter entgegen. Dies sowie auch die Art und Weise, wie man versuchte, die schwarzen Provisionszahlungen geheim zu halten und danach, als alles aufzufliegen drohte, zu vertuschen, zeugt von einer hohen kriminellen Energie. Die subjektiven Elemente der Tatschwere gewichtet die Kammer gesamthaft ebenfalls als leicht verschuldenserhöhend.