Vielmehr wäre erschwerend zu berücksichtigen, wenn es tatsächlich zu einer massiven Unterdeckung bei der F.________ gekommen wäre. Entgegen der Vorinstanz ist auch der Umstand, dass eine Pensionskasse zu Schaden kam und nicht mehrere Privatpersonen geschädigt sind, kein Grund für eine Relativierung. Wirtschaftlich betrachtet stehen hinter dieser Institution der Beruflichen Vorsorge eine Vielzahl von Destinatären – konkret waren es im fraglichen Zeitraum rund 450 aktive Mitglieder und 250 Rentenbezüger –, die bei finanziellen Engpässen der Pensionskasse ganz wesentlich und in nicht nur einfachen Lebenssituationen betroffen wären.