Im Umfang von ca. CHF 4,9 Mio. führte der Betrug zu einem Schaden, im Übrigen ist ein solcher nur deshalb ausgeblieben, weil die geschädigte F.________ den betrügerischen Machenschaften der Beschuldigten auf die Schliche kam. Klar ist, dass die F.________ ohne den infolge der überteuerten Liegenschaftsgeschäfte erlittenen Millionenschaden finanziell entsprechend besser dastünde. Die finanziellen Auswirkungen und das Schädigungspotential des Betrugs waren erheblich und durchaus geeignet, eine Pensionskasse in existenzielle wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bringen.