vorgeworfen. Es ist zwar erstellt, dass vonseiten der AT.________AG dem Mietamt neunzehn zuvor gefälschte oder verfälschte Rechnungen bzw. Rechnungskopien als Belege für eine massiv zu hohe Baukostenabrechnung eingereicht wurden. In tatsächlicher Hinsicht ist aber davon auszugehen, dass C.________ weder mit der Herstellung dieser unechten Belege noch mit deren Einreichung etwas zu tun hatte und selber erst nachträglich davon erfuhr.