So geht etwa auch aus der Umschreibung der Täuschung selber nicht hervor, ob diese nun anlässlich von Sitzungen vor der jeweiligen Arbeitsvergaben oder aber (ganz oder teilweise) erst danach, als die Arbeiten bereits erledigt waren, allenfalls mittels Vorlage der entsprechenden Rechnungen, erfolgt 174 sein soll. Wie dem auch sei, es konnte beweiswürdigend nicht geklärt werden, wer wann welchen Sanierungs- und Umbauarbeiten zustimmte oder diese oder die entsprechenden Kosten bzw. Rechnungen (vorgängig oder nachträglich) genehmigte.