Zeitlich ist diese angeklagte Täuschung auch nach Auffassung der Kammer zu wenig präzise umschrieben bzw. abgesehen vom pauschal mit 2009 bis 2010 angegebenen Deliktszeitraum überhaupt nicht eingegrenzt. So geht etwa auch aus der Umschreibung der Täuschung selber nicht hervor, ob diese nun anlässlich von Sitzungen vor der jeweiligen Arbeitsvergaben oder aber (ganz oder teilweise) erst danach, als die Arbeiten bereits erledigt waren, allenfalls mittels Vorlage der entsprechenden Rechnungen, erfolgt 174 sein soll.