ein ausgewiesener Bauchfachmann Teil des angeblich getäuschten Gremiums war und dort mit DW.________ zudem eine Person präsent war, mit der A.________ – wie zugunsten der Beschuldigten anzunehmen ist – die Auftragsvergaben an die AT.________AG jeweils abgesprochen hatte, die Arglist zu vereinen wäre. Die Beschuldigten sind von der Anschuldigung des gewerbsmässigen Betrugs, angeblich begangen in der Zeit von 2009 bis 2010 in L.________ zum Nachteil der H.________AG freizusprechen.