III. Subsumtion betreffend weitere Anklagepunkte 1. Ziff. I.A./B.2 der Hauptanklage (Sanierungen DV._____strasse, L.________) Die Sanierungsarbeiten an der Liegenschaft DV._____strasse b.__ waren bereits im Jahr 2008 bewilligt, durchgeführt und bezahlt worden, sodass sie schon deshalb nicht Folge 173 einer 2009 und/oder 2010 erfolgten Täuschung des Verwaltungsrats der H.________AG durch A.________ sein konnten. Es fehlt aber auch hinsichtlich der 2009 und 2010 an der DV._____strasse a.__ durchgeführten Sanierungsarbeiten am Tatbestandsmerkmal der Täuschung.