V._____strasse __, Grenchen; W._____strasse __, Grenchen (Versuch); X._____strasse __ und __, Heimberg (teilweise Versuch) sowie Y._____weg __, Heimenhausen (Versuch) haben sich die Beschuldigten, da auch keine Rechtfertigungs- oder Schuldausschlussgründe ersichtlich sind, des gewerbsmässigen Betrugs schuldig gemacht. Betreffend diese Liegenschaftsgeschäfte sind A.________ und C.________ schuldig zu erklären des gewerbsmässigen Betrugs, begangen von März 2007 bis September 2010 in L.________, N.________, Solothurn und Grenchen zum Nachteil der F.________ im Gesamtdeliktsbetrag von ca. CHF 6,4 Mio. (davon ca. CHF 1,5 Mio. versucht begangen).