Dabei war A.________ mit den Strukturen der F.________ bestens vertraut und beide Mittäter wussten, dass sich das von ihnen angewandte Betrugssystem – Verkauf von zu renovierenden Liegenschaften mit Zinszahlung und Mietzinsgarantie zu übersetztem Preis – bewährte. Es ist daher unerheblich, dass sich die Taten stets gegen dieselbe juristische Person richteten. Dies zumal hinter der F.________ als Pensionskasse eine 172 Vielzahl an Destinatären standen, die, wäre der Schaden noch grösser gewesen bzw. hätte sich die F.__