Demgegenüber stand C.________ nicht in Kontakt mit CF.________ und I.________, war daher nicht direkt an der Einwirkung auf die Opfer beteiligt und es stand auch nicht in seiner Macht, ob die Liegenschaftsgeschäfte vonseiten der F.________ abgeschlossen wurden oder nicht. Massgebend war für ihn, dass A.________ seinen Einfluss innerhalb der F.________ so nutzte, dass ihm die nötigen Genehmigungen zum Abschluss der für beide Beschuldigten so lukrativen Kaufverträge erteilt wurden. Dass C.________ dabei über die genauen Vorgänge innerhalb der F.________ kaum etwas wusste und ihm daher nicht im Detail bekannt war, wie genau A._______