die F.________ schädigen. Dabei war sich insbesondere A.________ des grossen Vertrauens, das ihm aufgrund seiner langjährigen tragenden Rolle innerhalb der BD.________-Gruppe und seiner Reputation als hartnäckiger Verhandler gerade im ihm unterstellten Immobilienbereich zukam, bestens bewusst. Die Beschuldigten handelten mit direktem Vorsatz und in Bereicherungsabsicht. Insbesondere erzielte die AT.________AG 170 mit jedem einzelnen Geschäft einen grossen Gewinn, insgesamt einen Millionengewinn. Zudem wurden A.________ von C.________ für jedes Geschäft schwarz hohe Beträge als Provision ausbezahlt.