I.A./B.1.7 der Anklageschrift): Für die Liegenschaft mit einem Verkehrswert per Stichtag von CHF 1'528'000.00 bezahlte die F.________ bis zur Anzeigeeinreichung effektiv CHF 2'150'000.00. Der Schaden beläuft sich auf ca. CHF 622'000.00. Bei vollständigem Vollzug des Geschäfts hätte sich der Schaden nicht mehr gross verändert, weil sich die noch ausstehende Schlusszahlung von CHF 200'000.00 einerseits und die zu erwartenden Leistungen aus der Verzinsung der Anzahlung und aus den Mietzinsgarantie andererseits in etwa die Waage halten. Es wird deshalb nichts auf die versuchte Tatbegehung ausgeschieden.