_ einerseits und den ausstehenden Leistungen der AT.________AG andererseits ein Saldo zuungunsten der F.________ resultierte bzw. zu erwarten war, blieb ein Schaden einzig deshalb aus, weil die F.________ Verdacht schöpfte und sämtliche Erfüllungshandlungen einstellte. Konkret ergibt sich für die restlichen Liegenschaftsgeschäfte Folgendes: - R._____gasse __, Thun (Ziff. I.A./B.1.4 der Anklageschrift): Im Zeitpunkt der Strafanzeige hatte die F.________ bereits CHF 3'800'000.00 bezahlt und ist dafür Eigentümerin der Liegenschaften R._____gasse __ und __ geworden, die per Stichtag einen Verkehrswert von CHF 3'260'000.00 aufwiesen.