Das hat zur Folge, dass die Kammer von einem etwas höheren (eingetretenen und bloss versucht zugefügten) Schaden ausgeht, als ihn die Vorinstanz berechnet hat. Für die sieben Liegenschaftsgeschäfte, welche bis zur Einreichung der Strafanzeige am 15.09.2010 bereits vollumfänglich abgewickelt worden sind, beläuft sich der Schaden auf insgesamt rund CHF 3'647'000.00 Für die einzelnen Geschäfte setzt er sich wie folgt zusammen: - O._____strasse _, Herzogenbuchsee (Ziff. I.A./B.1.1 der Anklageschrift): Die F.______