_ zu verpflichten, durch die Kaufpreiszahlungen die entsprechenden Vermögensverfügungen vorzunehmen. Damit schädigten die Getäuschten selbst die F.________ am Vermögen bzw. setzten eben die nötigen Ursachen, damit die Vermögensverfügungen durch die entsprechenden Vorgänge innerhalb der F.________ vorgenommen werden konnten. Wie die Vorinstanz geht die Kammer von einem Eingehungsbetrug aus. Die Beschuldigten täuschten CF.________ und I.________ bereits vor dem Abschluss des jeweiligen Kaufvertrags und nicht erst, als es darum ging, den Vertrag zu erfüllen.