_ konnte also bei allen Geschäften davon ausgehen, dass keine eingehende Überprüfung seiner Anträge stattfinden würde. Zu ergänzen ist, dass schon aufgrund des bewussten Verschweigens seiner Freundschaft zu C.________ und vor allem angesichts der mit den Geschäften erzielten massiven persönlichen Vorteile, aus denen allein schon auf ein für die F.________ nachteiliges Geschäft zu schliessen war, nicht davon die Rede sein kann, es habe kein relevantes Informationsgefälle zwischen Täuschendem und Getäuschtem vorgelegen.