Die Kammer kann sich den vorinstanzlichen Überlegungen vollumfänglich anschliessen. Der Anlageausschuss funktionierte arbeitsteilig, es bestand ein langjähriges gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Man hatte keinen Anlass, sich umfassend dokumentieren zu lassen. Dies insbesondere aufgrund des grossen Vertrauens in A.________ und in seine Reputation als harter Verhandler. Das Wissen um die Einsetzung des in den Augen von CF.________ und I.________ unabhängigen und vertrauenswürdigen Baufachmannes 165 BW.