__ A.________ und den Liegenschaftsgeschäften mit der AT.________AG gegenüber durchaus kritisch eingestellt. Er verlangte Erklärungen, Erläuterungen, liess sich versichern, dass die F.________ der AT.________AG mit den hohen ersten Tranchen der Kaufpreiszahlungen vor Übergang des Eigentums nicht etwa Blankodarlehen einräumte und bestand auf der Einsetzung eines unabhängigen Baufachmanns. Gerade in einem solchen Gremium, das arbeitsteilig funktionieren können muss, kann nicht mehr verlangt werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass A.______