_, sondern auf die gesamte BD.________-Gruppe, in der alle drei Personen verschiedene Funktionen hatten. Im Anlageausschuss arbeiteten sie arbeitsteilig, jeder musste sich auf den anderen verlassen können. A.________ war als Geschäftsführer der F.________ nicht nur für die Alltagsgeschäfte zuständig, sondern explizit auch für die Liegenschaftskäufe und –verkäufe. Er hatte aufgrund seines langjährigen, erfolgreichen Wirkens grosse Freiheiten in der praktischen, operativen Umsetzung der strategischen Beschlüsse. Seine Angaben wurden zwar durchaus hinterfragt, was gerade aus den Voten von I._______