wurden – nicht und schon gar nicht nachhaltig erreichbar. A.________ täuschte die anderen Mitglieder des Anlageausschusses damit über die diesen Berechnungen zugrunde gelegten gegenwärtigen Verhältnisse. Damit liegt auch dann eine Täuschung über Tatsachen vor, wenn man die in den Berechnungen zum Ausdruck kommende Erklärung als Äusserung oder Prognose über künftige Vorgänge betrachtet. Denn auch solche können zu einer Täuschung führen, wenn sie – in Bezug auf die vom Täter zugrunde gelegten gegenwärtigen Verhältnisse (Prognosegrundlage) – Tatsachen wiedergeben.