Die Beschuldigten hatten zuvor gar nicht erst versucht, ernsthaft zu ermitteln, welche Mietzinse nach den Sanierungen möglich und nachhaltig erzielbar sind, sondern die Zahlen so festgelegt bzw. dergestalt daran «geschraubt», dass der vorgeschlagene Kaufpreis als plausibel erschien. Die vorgerechneten Mietzinseinnahmen waren – mit einer Ausnahme, auf die sogleich noch zurückzukommen sein wird – denn auch schon damals allesamt nicht realistisch bzw. aufgrund des Zustands der real als Gegenwert vorhandenen Liegenschaft und unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Sanierungen – auf die sich die Beschuldigten einigten und wie sie rudimentär auch in den Kaufvertrag aufgenommenen