Eindrücke, die mit den verkäuferseitig abgegebenen Mietzinsgarantien zusätzlich verstärkt wurden, aber beide nicht zutrafen. Die Beschuldigten hatten zuvor gar nicht erst versucht, ernsthaft zu ermitteln, welche Mietzinse nach den Sanierungen möglich und nachhaltig erzielbar sind, sondern die Zahlen so festgelegt bzw. dergestalt daran «geschraubt», dass der vorgeschlagene Kaufpreis als plausibel erschien.