162 dern. Diese als Entscheidgrundlage unterbreiteten und zielgerichtet auf die Renditeerwartungen und Renditevorgaben der F.________ gemünzten Berechnungen waren für CF.________ und I.________ entscheidend. Sie gingen davon aus, dass die Berechnungen Ergebnis seriöser Abklärungen waren und sich die Mieteinnahmen nach Sanierung tatsächlich nachhaltig erzielen lassen würden; Eindrücke, die mit den verkäuferseitig abgegebenen Mietzinsgarantien zusätzlich verstärkt wurden, aber beide nicht zutrafen.