Damit wurde bewusst über (schon damals) objektiv feststehende gegenwärtige Verhältnisse, mithin über Tatsachen und nicht lediglich über ungewisse Ereignisse und Vorgänge in der Zukunft getäuscht. Daran, dass im Ergebnis über den Wert der vertraglichen Gegenleistung und damit über eine Tatsache getäuscht wurde, vermag der Umstand, dass die Beschuldigten dafür bewusst mit falschen Renditezahlen operierten und auch darüber täuschten, nichts zu än-