___ so zu verstehen, dass jeweils auch ein Dritter die Liegenschaft mit ihrem Gesamtpaket, d.h. inklusive Zins auf der ersten Teilzahlung und der Mietzinsgarantie, zu dem von ihm und C.________ vereinbarten Kaufpreis erwerben würde. Die Beschuldigten wussten aber in jedem der Fälle, dass die Vertragsleistungen der AT.________AG in einem eklatanten Missverhältnis zum vereinbarten Kaufpreis standen und letzterer deutlich zu hoch war. Damit wurde bewusst über (schon damals) objektiv feststehende gegenwärtige Verhältnisse, mithin über Tatsachen und nicht lediglich über ungewisse Ereignisse und Vorgänge in der Zukunft getäuscht.