Entsprechend täuschte A.________ konkludent über den Verkehrswert der Liegenschaften. Dies auch in einem allgemeinen Sprachgebrauch verstanden als den Wert der Liegenschaft, der ihr unter Berücksichtigung aller Umstände im Geschäftsverkehr zukommt. Mehr hätte die F.________ als Pensionskasse denn auch kaum für das Objekt bezahlen dürfen. Sinngemäss waren die Äusserungen von A.________ so zu verstehen, dass jeweils auch ein Dritter die Liegenschaft mit ihrem Gesamtpaket, d.h. inklusive Zins auf der ersten Teilzahlung und der Mietzinsgarantie, zu dem von ihm und C.________ vereinbarten Kaufpreis erwerben würde.