3.5. Fazit Als Fazit kann damit zum einen festgehalten werden, dass im Rahmen der ab Mitte September 2008 geführten Schlichtungsverfahren im Zusammenhang mit den zuvor angekündigten Mietzinserhöhungen bei den Liegenschaften R._____gasse __ in Thun neunzehn zuvor gefälschte (oder verfälschte) Rechnungsbelege durch Mitarbeitende der AT.________AG dem Mietamt eingereicht wurden, um die angestrebten Mietzinserhöhungen durchzusetzen. Die vorliegend entscheidende Frage, wer konkret die Belege fälschte bzw. fälschen liess und diese dann dem Mietamt einreichte bzw. die Einreichung veran- 160