Ein anderer Grund, weshalb man dem Mietamt gefälschte Rechnungen einreichte, ist, wie die Vorinstanz richtig festgehalten hat, nicht ersichtlich. Dass die Idee kaum von einer Sekretariatsmitarbeiterin oder der damals für die AT.________AG tätigen Verwalterin – die davon überhaupt keinen Nutzen gehabt hätte – stammte und dann in eigener Initiative umgesetzt wurde, liegt ebenfalls auf der Hand. Die entsprechenden Aussagen von CR.________, mit denen sie auf die Fragen, wer die entsprechenden Eingaben an das Mietamt veranlasst habe, mehr oder weniger pauschal auf Rechtsanwalt EI.