Die in der letztgenannten Tabelle aufgelisteten Rechnungen unterscheiden sich in ihrer A- und B-Version lediglich dadurch, dass nur in der B-Version jeweils vermerkt und betragsmässig ausgeschieden wurde, welcher Teil der Rechnung auf die Baustelle R._____gasse __ in Thun entfiel. In den im November 2008 dem Mietamt eingereichten Versionen wurde nicht auf den ersten Blick erkennbar ausgeschieden, welcher Teil der Rechnung welche Baustelle betraf. In der ersten Baukostenabrechnung wurde wahrheitswidrig die ganze Rechnungssumme geltend gemacht. Entgegen den Aussagen von C.________ wurden aber nicht einfach nur diese Rechnungen mit «noch zwei, drei Liegenschaften drauf» (pag.