In einer weiteren Tabelle («‹Übersicht relevante Rechnungen ab CHF 1'000.00› / Teil 2») sind schliesslich neun Rechnungen (A-Versionen) mit Kosten aufgelistet, die – so der Vorwurf – wahrheitswidrig vollumfänglich in die Baukostenabrechnung über CHF 3'480'404.55 Eingang gefunden hätten, tatsächlich jedoch auch für andere Bauprojekte angefallen seien (B-Versionen, S. 5 und 12 der Anklageschrift). Die in der letztgenannten Tabelle aufgelisteten Rechnungen unterscheiden sich in ihrer A- und B-Version lediglich dadurch, dass nur in der B-Version jeweils vermerkt und betragsmässig ausgeschieden wurde, welcher Teil der Rechnung auf die Baustelle R._____gasse __ in Thun entfiel.