3.3. Zur Frage, ob die Rechnungen gefälscht waren In der Anklageschrift sind die als gefälscht oder verfälscht und/oder inhaltlich unwahr bezeichneten neunzehn Rechnungen, die mit Schreiben vom 12./19.11.2008 dem Mietamt eingereicht worden waren (A-Versionen), in der «Tabelle Urkundenfälschung» aufgelistet und gelb markiert. In der gleichen Tabelle, grün markiert, sind die mit Schreiben vom 12.03.2009 dem Mietamt eingereichten Rechnungen (B-Versionen) aufgeführt, welche die Staatsanwaltschaft als nicht gefälscht einschätzte (S. 4 der Anklageschrift).