157 Vergleichen einigte man sich in allen Fällen auf Mietzinserhöhungen zwischen CHF 70.00 und CHF 215.00, was stets deutlich weniger als der Hälfte, zum Teil nur einem Bruchteil der ursprünglich angezeigten Erhöhungen entsprach (vgl. Ordner 6–9, z.B. pag. M 07 015 007, 07 015 094, 07 015 299 und 07 015 380). Die auf S. 6 der Anklageschrift für alle 21 Fälle genannten ursprünglich beabsichtigten bzw. die schliesslich vergleichsweise vereinbarten Mietzinse treffen also allesamt zu.