__ Akteneinsicht in die eingereichten Belege verlangte und letztere am 02.12.2008 gemeinsam mit BU.________ («BU.________») persönlich auf dem Mietamt besichtigte (vgl. Aktennotiz des Mietamts, pag. M 04 002 013). Da es im Rahmen des Schriftenwechsels nicht zu gütlichen Einigungen kam, folgte am 12.01.2009 die Vorladung zur Schlichtungsverhandlung, wobei die AT.________AG (bzw. Rechtsanwalt EI.________) aufgefordert wurde, die Originalrechnungen zur Bauabrechnung an die Verhandlung mitzubringen (pag. M 04 001 025 f.). Daraufhin reichte wiederum die AT.________AG direkt und unterzeichnet durch CR.________ am 12.03.2009 (pag.