von BU.________ unterschrieben [pag. M 04 001 036]), auf, die Rechnungsbelege und Arbeitsrapporte für die in der Baukostenabrechnung enthaltenen Arbeiten einzureichen (pag. M 04 001 033). Mit Schreiben vom 12. und 19.11.2008 (pag. M 04 002 011 f.) reichte die AT.________AG direkt (also nicht über Rechtsanwalt EI.________) Rechnungen (Kopien) zur Baukostenabrechnung – darunter auch die neunzehn in der Anklageschrift als gefälscht bezeichneten Rechnungen – ein, die das Mietamt im Ordner A ablegte (pag. M 04 002 014 ff., mit A001–A173 beschriftet). Die beiden Schreiben sind von CR.________, der damaligen Sekretärin der AT.________AG, unterzeichnet. Wer die Rechnungen zuvor innerhalb der