M 07 015 008, 07 015 095, 07 015 300 und 07 015 381). In der Folge fochten 24 Mietparteien die ihnen angezeigte Mietzinserhöhung beim (damals noch zuständigen) Mietamt als missbräuchlich an (Verfahrensnummern ________), wobei drei Parteien ihre Anfechtung später infolge Wegzugs wieder zurückzogen (Verfahrensnummern ________). Nachdem die AT.________AG dazu aufgefordert worden war, reichte BU.________ mit Schreiben vom 02.10.2008 dem Mietamt eine Baukostenabrechnung über total CHF 3'480'404.55 ein (pag. 04 002 002 ff.), zunächst einmal ohne Belege.