einerseits mit der Anpassung an relative Kostenfaktoren (Hypothekarzinsanpassung, Teuerungsausgleich und Kostensteigerung), andererseits – und vor allem – mit wertvermehrenden Investitionen nach Totalsanierung. Allein aufgrund der wertvermehrenden Investitionen sollten die Mietzinse für die insgesamt vierzehn 3½-Zimmer-Wohnungen um je CHF 452.00 und für die insgesamt vierzehn 4½-Zimmer-Wohnungen um je CHF 490.00 pro Monat erhöht werden (vgl. die Erhöhungsformulare in den Kopien der Mietamtsakten, Ordner 6–9, z.B. pag. M 07 015 008, 07 015 095, 07 015 300 und 07 015 381).