) sowie der Zeugin CR.________ (pag. WSG 29 267 ff.) inhaltlich richtig zusammenfasst. Darauf wird an dieser Stelle verwiesen. In der oberinstanzlichen Verhandlung gab C.________ auf die Frage, wer von der AT.________AG die Renovation der Liegenschaften R._____gasse __ in Thun geleitet bzw. überwacht habe, an, das sei sicher er gewesen. Die Rechnungen habe aber die Sekretärin visiert und in den Ordnern abgelegt. Das sei alles über die Buchhaltung, über die Sekretärin und nicht über ihn gegangen (pag. 33 187, Z. 10 ff.). Gefragt danach, wer denn kontrolliere, dass die Kosten nicht aus dem Ruder liefen, verwies er auf den Vorarbeiter und weiter: